4. Deutscher Baugerichtstag fordert Gesetzesänderungen!
Am 11./12. Mai 2012 fand der 4. Deutsche Baugerichtstag in Hamm statt. 620 Teilnehmer erarbeiteten in sechs Arbeitskreisen insgesamt 54 Empfehlungen an den Gesetzgeber. Im Zentrum steht die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung von Bau- und Architektenverträgen, jeweils mit eigenen Regeln zum Verbraucherschutz.
Dazu gehört u. a. die Frage, ob und in welchem Umfange etwa ein Bauträger verpflichtet sein soll, den Käufern von Wohnhäusern bzw. Eigentumswohnungen eine detaillierte Baubeschreibung vorzulegen.
Der Baugerichtstag beschäftigte sich anlässlich des Konflikts um Stuttgart 21 auch mit der Frage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Planung und Genehmigung von Großbauvorhaben. Der Baugerichtstag fordert eine frühzeitigere Einbeziehung der Bürger, die aber sicherstellen müsse, dass nicht nur der "Wutbürger", sondern auch der "leise Bürger", der der Planung positiv gegenüber stehe, mit einbezogen werde. Das sei zentrale Aufgabe der Politik, so Prof. Dr. Stüer.
Ganz neue Wege schlägt der Baugerichtstag bei der Finanzierung der Mängelbeseitigung vor und empfiehlt die Einführung einer sog. Multi-Risk-Versicherung. Hierbei handelt es sich um eine Objektversicherung für das gesamte Bauvorhaben, bei der der Bauherr bei etwaigen Baumängeln einen Direktanspruch gegen die Versicherung erhält.
"Das wird zu einer erheblichen Reduzierung der Konflikte und Bauprozesse führen", erklärt Rechtsanwalt Dr. Krause-Allenstein.
Viel Applaus gab es für die drei Preisträger des Förderpreises des Deutschen Baugerichtstages sowie für den scheidenden Präsidenten Prof. Dr. Rolf Kniffka, der nach Gründung und 8-jähriger Leitung des Deutschen Baugerichtstages nicht mehr zur Wiederwahl antrat. Prof. Stefan Leupertz, Richter am BGH, wurde zum neuen Präsidenten des Deutschen Baugerichtstages gewählt. (Quelle: DBGT)